Meine Behandlungskosten orientieren sich am Gebühren-Verzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH).
Private Versicherungen, Beihilfe- und Zusatzversicherungen erstatten je nach vereinbartem Tarif und Vertragsabschluß unterschiedlich.
Deshalb ist die Höhe des Eigenanteils variabel.
Selbstzahler haben je nach Behandlungsart verschiedene Stundensätze.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerleistungen und keine Rezepte.
Heilpraktikerrechnungen können steuerlich als Gesundheitskosten geltend gemacht werden.
Bitte kontaktieren Sie mich bei weitergehenden Fragen.
Terminabsagen
Vereinbarte Behandlungstermine sind Fixtermine.
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie diesen bitte mind. 24 Std. vorher ab.
Unentschuldigte, nicht wahrgenommene Termine stelle ich mit 50€ Ausfallgebühr in Rechnung.